Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Alles rund um die Technik an den Modellen R45 und R65
Wilfried11
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Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von Wilfried11 »

Bei der anstehenden HU für meine BMW Typ 248 Bj.83 wurde folgendes ( für mich ) Neues bekannt:

Da am Vorderrad die ursprüngliche Größe 3.25x18 H nicht mehr lieferbar ist, wurde schon länger der Reifen 90/90 x 18 H der Marke Bridgestone BT 46 gefahren.

Bisher war Mitführpflicht der Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. neu der Herstellerbescheigung zusätzlich zum Fz.-Schein ausreichend.

Ab 01.01.25 wird nun für schlappe 74,90 € ein Din A4 Blatt durch entsprechend befähigte Mitarbeiter des TüV Süd als Nachweis gem. § 19 (4) StVZO erstellt:
" Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gem. § 19 (3) StVZO "
Dies ist in ab 01.0125 zur Erlangung HU erforderich.

Eine Mitführpflicht besteht: jedoch keine Eintragung im Fz-Schein;
eine Änderung Fz.-Brief ist erst bei nächster " Befassung " bei der Zulassungsstelle erforderlich , also Um-Abmeldung / Adressänderung

Ich hoffe , damit bisserl gedient zu haben
rubberduck
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von rubberduck »

Wollte der Prüfer dafür irgendwas vom Reifenhersteller haben, was Du vorlegen musstest?
Viele Grüße
Andre.

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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von Wilfried11 »

Ja, Herstellerbeschenigung, in diesem Falle von Bridgestone, erhältlich über bekannte Online-Reifenhändler
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von FrankR80GS »

R65_dieter hat geschrieben: 10.01.2025 13:44 ....einen blick in die alten kfz briefe haben, da steh weder in der r65 noch r90 noch gs was drin von reifenmarken.
aber im neuen brief steht der scheiss drin, daher kommt der ganze mist mit den marken. .....
Letztes Jahr hat meine GS, bisher noch mit 30 Jahre alten "Deutsche Papieren" unterwegs" neue EU-Papiere bekommen. Da ich zuvor gehört hatte, dass manche Zulassungsstellen bei Motorrädern pauschal "Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten" reinschreiben, habe ich um 1:1 Umschreibung gebeten. Das ging problemlos und hat nix extra gekostet.
Grüße Frank
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von Bronco »

Hallo Dieter,
Vielen Dank für die Info. Ich brauche für meine R45 Bj 80 neue Reifen. Da gilt wohl das gleiche, nehme ich mal an.
RudiG
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von RudiG »

Servus,

bei meinem letzten Besuch beim GTÜ sagte ich dem Blaukittel, falls er an meinem Reifen rumzickt, ich sofort abbreche und mit sämtlichen Fahrzeugen abwandern werde.
Darauf sagte er mir , dass er im Zweifelsfall in eine BMW-Tabelle schaut und da steht, dass für einen 3,25 H 18 ein 90-90-H18 die Alternative ist. Wenn die Kiste keine Reifenbindung hat muss ich überhaupt nix eintragen lassen. Bin gespannt, ob es auch so bleibt...

Eine Polizeikontrolle sehe ich bei einen 40 -jährigen Motorrad auch locker. Bei meiner letzten vor 2 Jahren habe die sich gefreut, dass die noch so gut in Schuss ist...

Gruß
Rudi


BTW: Bei meinem letzten TÜV-Besuch vor min. 15 Jahren hatte der Blaukittel sich tatsächlich wegen meiner BT45 vorn aufgeblasen. Ich hab ihm dann gefragt, wo das Problem ist. Darauf hat er was von Abrollumfängen und Tachoabweichung gefaselt. Da hab ich ihm gezeigt, wo die Tachowelle hingeht. Ganz langsam natürlich, damit er es auch versteht :mrgreen:
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von volkmar »

  • "Darauf sagte er mir , dass er im Zweifelsfall in eine BMW-Tabelle schaut und da steht, dass für einen 3,25 H 18 ein 90-90-H18 die Alternative ist. Wenn die Kiste keine Reifenbindung hat muss ich überhaupt nix eintragen lassen. Bin gespannt, ob es auch so bleibt..."
Kann ich bestätigen. :ja:
Beim letzten HU Termin (2024) hat der Prüfer ebenfalls sehr lange (in meinem Interesse) gesucht, bis er zum selben Ergebnis gekommen ist - braucht nicht eingetragen zu werden. Allerdings sagte er mir auch, das die alten Unterlagen (BMW) wohl keinen Bestandsschutz mehr hätten im Zuge neu aufgelegter Vorschriften. Ähnlich wie die früher nicht selbstständig einklappenden Seitenständer, für die es keinen Bestandsschutz mehr gibt und die entweder entfernt oder umgebaut werden müssen auf Einklappbar.

Gruß
Volkmar
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von FrankR80GS »

Bei allem Verständnis für den Ärger über die geltende Regelung:

Wer ohne jedes Papier in der Tasche von zöllig auf metrisch umbaut ist im Unrecht und hat bei TÜV und Polizeikontrollen ganz schlechte Argumente und muss auf Kooperation der anderen hoffen.
Grüße Frank
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von Brummbär »

Um den Faden vielleicht nicht ganz korrekt aber im Sinne des Gedanken fortzusetzen: Mein betagter Seitenständer klappt seemännisch beschrieben etwa zwei Strich achterlicher als querab freiwillig ein und bleibt so stehen. Das heisst, er kann mich dann beim Einfahren in eine Kurve nicht aushebeln sondern klappt dann entweder ganz ein oder schrappt auf dem Boden lang.

Ich hatte bislang auch nur eine einzige Nachfrage, wo denn der Sicherheitsschalter sei. Der Prüfingenieur war deutlich jünger als mein Krad aber die Erklärung schien ihm plausibel.
Aoso achtet darauf, dass der Seitenständer so gut geschmiert oder gangbar ist, daß er beim entlasten hinter die Fahrzeug Querachse zurück klappt, dann kann er die fatale Hebelwirkung meiner Meinung nach nicht mehr ausüben.

Vielleicht siegt ja gesunder Menschenverstand mal über stumpfes anwenden Vorschriften

Schöne Grüße
Michael
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von rubberduck »

Oh Wunder, der BT46 ist in 4.0 und 3.25 verfügbar :)
Also, kein Besuch beim TÜV.

Was ich mich schon seit Jahrzehnten Frage: wozu ist das Felgenband in der Alufelge?

Grüße Andre.
Viele Grüße
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von rubberduck »

Alu-Pressfelge ohne Speichen, Standard '79. Also Snowflake. Meine bräuchten mal ne ordntliche Reinigug ;)

Wenn man "Felgenband" in der Suche richtg schreibt findet man auch was... Felgenband laut Frank nur bei Speichen. Brauche ich also nicht.
https://www.kleineboxer.de/forum/viewto ... 99#p123299

Die Große bekommt jetzt zöllige Schuhe. Die sind eh fällig.
Die Kleine werde ich wohl doch auf 90/90 vorne umtragen lassen, die Schlappen tun noch ne Zeit. Das müsste dank der Umrüsttabelle von BMW auch ohne Einschränkung eingetragen werden.
https://forum.2-ventiler.de/threads/bmw ... -92.18300/

Grüße
Andre.
Zuletzt geändert von rubberduck am 23.02.2025 12:56, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße
Andre.

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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von rubberduck »

Bei Bridgestone und Conti kann man sich schöne Bescheinigungen generieren, mit denen man die metrischen Größen anhand der Hersteller-Reifen unbeschränkt eintragen lassen kann.

https://motorradfreigaben.info/#suche
http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... ml?lang=de


Bei BT steht auch eindeutig:
Der Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ist keine Reifenbindung, sondern der Hinweis an den Nutzer oder den Sachverständigen, ggf. die Betriebserlaubnis einzusehen.
Viele Grüße
Andre.

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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von rubberduck »

Hi,

auch andere Hersteller bieten die Service-Zettel an.

Positiv: Es gibt auch Zettel für die erlaubten Größen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind.

So ist zB die nach Umrüsttabelle von BMW (1992) erlaubte Größe 90/90 S18 für das Vorderrad der R45 ohne Eintragung erlaubt. Der Zettel vom Hersteller bescheinigt dieses.

LG, Andre.

PS: Gleiche Reifenmarke vorne/hinten ist laut BMW Umrüsttabelle vorgeschrieben und gilt deshalb genauso wie die Erlaubnis 90/90. Das ist natürlich auch nicht eingetragen.
Viele Grüße
Andre.

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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von RudiG »

RudiG hat geschrieben: 17.01.2025 07:59
Darauf sagte er mir , dass er im Zweifelsfall in eine BMW-Tabelle schaut und da steht, dass für einen 3,25 H 18 ein 90-90-H18 die Alternative ist. Wenn die Kiste keine Reifenbindung hat muss ich überhaupt nix eintragen lassen. Bin gespannt, ob es auch so bleibt...
:mrgreen:
Servus,

ich habe mir gestern den HU-Stempel vom GTÜ geholt.

Sie stehen nach wie vor zu der Aussage, dass eine Eintragung bei 90-90 H18 und 4,00 H 18- wie bei mir - nicht notwendig ist.
Im Zweifelsfall soll ich mich auf den HU-Bericht beziehen, in dem "ohne Mängel" steht. Die Umrüsttabelle von BMW war ihm bekannt, er hat selber eine K100 und kennt daher die Problematik.
Interessant war, dass der Prüfer sagte, für ihn zählt auch der Gesamteindruck. Bei einem gepflegten "Oldtimer" ist Augenmaß die Devise. Natürlich darf die Kiste da keine gravierenden Sicherheitsmängel haben.

Schön, dass es diese menschliche Seite auch noch gibt! :top:

Ob bei einer möglichen Polizeikontrolle es auch so läuft, steht in den Sternen. Da rechne ich schlicht mit der Wahrscheinlichkeit, bei mir war es eine! in 40 Jahren! Bei dieser Kontrolle wollten sie auch nur Führer- und Fahrzeugschein sehen und haben mein Mopped bewundert. Ich denke, der höfliche Umgangston spielt auch eine Rolle.

Fazit: Ich werden weiterhin nichts eintragen und fahre so, wie in den letzten 20 Jahren auch!

Gruß
Rudi
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Re: Information über neue Reifeneintragungspflicht ab 01.01.25

Beitrag von rubberduck »

RudiG hat geschrieben: 08.03.2025 10:53 ich habe mir gestern den HU-Stempel vom GTÜ geholt.

Sie stehen nach wie vor zu der Aussage, dass eine Eintragung bei 90-90 H18 und 4,00 H 18- wie bei mir - nicht notwendig ist.
Hi Rudi.

Gestern war ich mit meiner Großen bei Dekra und hab wegen der 90/90 auf der Kleinen nachgefragt. Gleich Antwort: Kein Problem, wenn nach ABE oder Umrüsttabelle erlaubt muss es nicht im Teil 1 stehen, da stünde ja eh nicht alles drin. Sprachs und rechnete den Lastindex der Reifen nach zulässiger Achslast aus...
Da hat tatsächlich jemand bei meiner r100 440kg pro Achse in Teil 1 eingetragen. :eek: Da der gleiche Wert beim zulässigen Gesamtgewicht steht ist er von einem Schreibfehler ausgegangen und hat dann mit 220kg gerechnet und die bt46 in Zollmaß für gut befunden.

Anmerkung: Der bt46 in 4.0" hat 120mm Breite und geht echt knapp am Kardantunnel vorbei.

Insgesamt auch bei mir ein guter Termin, bei dem ich mich mit dem wirklich jungen Mann gut ausgetauscht habe. Er hat auch Fragen zum Oldi gestellt und nach eigener Aussage interessante Dinge gelernt. Er kannte zB bisher nur Seitenständer mit Schalter, die Feder war in Ordnung. Hab ihn gleich schon auf den Seitenständer der r45 vorbereitet 8)

Grüße Andre.
Viele Grüße
Andre.

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