Hallo allerseits, unsere alten Motorräder werden in D gegenüber neueren Modellen mit EU Zulassung bei def Reifenauswahl systematisch benachteiligt.
Hier eine Petition gegen die Reifeneintragungspflicht bei älteren Motorrädern.
Glaubt bitte nicht, dass solche Petitionen "eh nichts bringen". Anfang des Jahres wurde u.a. durch eine Petition ein Streckenverbot in Teilen des Weserberglands verhindert.
Danke für Eure Mithilfe!
Gruß Frank
Petition gegen Reifeneintragungspflicht
- FrankR80GS
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Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Grüße Frank
BMW - Unseraoner fährt koan Japaner.
Immer dran denken:
Hätten Hummeln Aerodynamik studiert, könnten sie nicht fliegen.
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Re: Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Hab ich schon gemacht
Gruß aus Leipzig
Jörg
Alle sagten:Das geht nicht.Dann kam einer,der das nicht wusste und hats gemacht.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Jörg
Alle sagten:Das geht nicht.Dann kam einer,der das nicht wusste und hats gemacht.
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- Fingerwundschreiber
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Re: Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Leider diese doofe change.org. In deren privacy policy sind Löcher zur datenverwertung. Man kann sich als Unterstützer auch nicht über die petition informieren lassen, ohne eine allgemeine Einwilligung zur Werbung zu geben.
Neben der kontroversen Diskussion zu der Plattform bewerte ich bei meiner Meinung nur das, was ich als Nutzer selbst sehe und erlebe. Und das gefällt mir nicht.
Für die nächste petition empfehle ich https://www.openpetition.de/
Tatsächlich gemeinnützig und beachtet die DSGVO.
LG, Andre.
Neben der kontroversen Diskussion zu der Plattform bewerte ich bei meiner Meinung nur das, was ich als Nutzer selbst sehe und erlebe. Und das gefällt mir nicht.
Für die nächste petition empfehle ich https://www.openpetition.de/
Tatsächlich gemeinnützig und beachtet die DSGVO.
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Das Leben ist zu kurz, um schlechte Laune zu haben.
R45 Bj79 (seit 1989) und R100RT Bj82 (Seit 1992)
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- FrankR80GS
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Re: Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Hallo André, in dem Fall habe ich die Petition nur geteilt. Selbst hätte ich das Petionsforum des deutschen Bundestags gewählt, weil die Petition sich genau dahin richtet.rubberduck hat geschrieben: ↑15.10.2024 22:40 ....Für die nächste petition empfehle ich https://www.openpetition.de/
Tatsächlich gemeinnützig und beachtet die DSGVO.
/Frank
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Re: Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Ah der Kommentar in der Motorrad hat gereicht, um die nächste Sau durchs Dorf zu treiben. Sinnlose - und freie Petition. Die zweite Variante mittlerweile.
Zur Kenntnisnahme für die kleinen Kühe:
Beispiel: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart (*),
1. der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
2. der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
3. dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und
4. dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Quelle:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
So, auf welchen Reifen - die in der Regel hier aufgezogen werden trifft das denn nicht zu? Schönes Foren-Zitat zum BT-Reifen: "Joa, ein Blättchen Kippenpapier passt noch zwischen Reifenflanke und Schwinge durch - aber Freigabe durch Reifenhersteller!" Quelle suche ich raus, ist mehrfach gefallen
Und n' kack Fahrwerk kriegste' auch mit besseren Reifen nicht gelindert - und die OEM-Fahrer werden einen Teufel tun, ihr Glück heraus zu fordern.
Zur Kenntnisnahme für die kleinen Kühe:
Beispiel: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart (*),
1. der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
2. der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
3. dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und
4. dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Quelle:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
So, auf welchen Reifen - die in der Regel hier aufgezogen werden trifft das denn nicht zu? Schönes Foren-Zitat zum BT-Reifen: "Joa, ein Blättchen Kippenpapier passt noch zwischen Reifenflanke und Schwinge durch - aber Freigabe durch Reifenhersteller!" Quelle suche ich raus, ist mehrfach gefallen
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Re: Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Tja, dumm nur dass die obigen Punkte 1 - 4 aus dem verlinkten Dokument nur für Fahrzeuge mit EU-Typprüfung gelten.MMö hat geschrieben: ↑16.10.2024 12:23 ... Zur Kenntnisnahme für die kleinen Kühe:
Beispiel: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart (*),
1. der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
2. der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
3. dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und
4. dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Quelle:https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Arti ... aeder.html
Und genau die haben die "kleinen Kühe" nicht.
Für die gilt nicht der diese 4 Punkte beinhaltende "Fall 1" sondern der "Fall 2".
Und damit haben wir genau das Problem mit dem sich u.a. die Petitionen beschäftigen. Vertreter des BVDM sind diesbezüglich schon im Bundesverkehrsministerium empfangen geworden; und das Gesprächsergebnis lässt hoffen.
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Re: Petition gegen Reifeneintragungspflicht
Pressemeldung des BDVM dazu.
Grüße Frank
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