Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

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Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von ihsanc@web.de »

Hallo zusammen,

Stelle mich erst mal kurz vor😀 bin aus Düsseldorf, mein Name ist Ihsan und bin 43 Jahre alt, nach langem Pause habe ich mir
Letzte Woche einen schönen BMW R65 Typ 248 aus bj 1981 gekauft , aus Spanien mit nur 1 Vorbesitzer, habe jetzt am Montag
Einen Termin beim tüv wegen Vollabnahme nach 21, habe viele Sachen erneuert , mir ist aber aufgefallen das mein seitenständer erst ab einem bestimmten Winkel zürück klappt , habe auch schon hier im Forum darüber gelesen das es normal sei und ein nachrüst Satz dafür geben soll..Da ich aber in kurze seit dies nicht nachrüsten kann habe ich hier gelesen das es
Einen Unbedenklichkeits Bescheinigung von BMW genau für dieses Problem geben soll, das es damals normal war das der Seiten Ständer nicht automatisch zurückklappt, würde dies sehr gerne beim TÜV vorlegen, möchte nicht das es genua daran scheitern sollte, falls es einer von euch hat, könnt ihr mir bitte es hier hoch laden oder an eine Mail Adresse ihsanc@web.de senden?
Wäre euch echt Dankbar dafür,, Vielen Dank

Gruß
Ihsan
tom1000
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von tom1000 »

Hallo Ihsan
Ich meine es gibt bei den Kühen zwei Ausführungen für die Seitenständer.
Mir sind vor Jahren mal die Federn und das "Aufnahmeblech" während der fahrt weg geflogen.
Als ich dann zum Ersatzteilhändler meines vertrauens gegangen bin hat er mich gefragt ob ich die Aufnahme für den selbst einklappenden Ständer haben will oder für den manuellen.
Hab aber keine Ahnung ab welchen Baujahr ein selst einklappender Ständer vorgeschrieben sind.

Thomas
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aldi62
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von aldi62 »

Hallo Ihsan,

herzlich willkommen hier :tach: . das von Dir gesuchte gibt es bei uns im Wiki . Da gibt es viel zu lesen, Wartung, Reparaturen, Gutachten usw. :lupe: , oben rechts in der Leiste.
Gruß aus Leipzig
Jörg

Alle sagten:Das geht nicht.Dann kam einer,der das nicht wusste und hats gemacht.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von Rote Rita »

Hallo Ihsan,

herzlich willkommen bei den kleinen Boxern! Von Jörg hast du ja schon den Hinweis zu unserem wiki bekommen. Da steht noch viel mehr drin.
Um den TüV mach dir mal nicht so viele Sorgen. Wenn es dem Prüfer tatsächlich unangenehm auffallen sollte, sagst du einfach im Brustton der Überzeugung, ab deinem Baujahr war das aber noch nicht so. Damit bin ich bisher immer (!) durchgekommen, auch bei ganz anderen Sachen. Motorräder, die vor 2000 gebaut wurden, sind für die einfach keinen Streit wert. Wenn doch: Geh einfach zu nächsten Prüfstelle. Es gibt inzwischen eine Menge Prüfer, die einen Oldtimer gar nicht mehr probefahren wollen.

Du selbst bist doch am meisten daran interessiert, dass dein Motorrad sicher ist, auch wenn es der TüV gar nicht merkt. Lies meinen Spruch unten!

Allzeit gute Fahrt wünscht Rainer
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von Werner Paul »

Ich würde bei der BMW lediglich eine Untersuchung nach § 29 durchführen lassen.
Begründung:
a) Nur wenn die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden kann, ist §21 anzuwenden.
Sollte mit Typenschild von BMW und Motorstempel möglich sein.
b) TÜV in den alten und DEKRA in den Neuen Bundesländern wollen wieder mal blos abkassieren.

TÜV Süd's Guthaben (13 Mio.) wurde im übrigen in Brasilien eingefroren, da sie den gebrochenen Staudamm als sicher bewertet hatten.
... also nicht das ich Glaube, dass die Vollabnahme so viel kostet. Aber .....

@Reiner: Ein Oldtimer ist es dann bei Anwendung von § 21 ganz bestimmt nicht mehr.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von Schraddelpeter »

Ich hab dieses BMW Seitenständer Schreiben, in schlechter Kopie und bin damit letzte Woche zum TÜV ( Null Fehler )
Bevor ich reagieren konnte hatte er eine flotte Probefahrt gestartet. Nix passiert und breites Grinsen im Gesicht war die Folge.
Der junge Prüfer hatte schon mal davon gehört und hat sich gefreut jetzt eine Kopie für seine Unterlagen zu bekommen.

Dummerweise bin ich gerade ausser Gefecht, Gallenkolik, Krankenhaus... Also von mir vorerst keine Kopie möglich.
Wenn es bis Ende der Woche Zeit hat ?
Jeden Tag eine neue Baustelle.
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Seitenständer

Beitrag von Roady51 »

Hallo zusammen,
als ich meine R65 vor gut 10-11 Jahren erworben habe, hatte das Motorrad einen Seitenständer, der teilweise eine Eigenkonstruktion des Vorbesitzers war. Es gab einen angebauten Schalter, der bei ausgeklappten Ständer verhinderte, dass man starten konnte. Angeblich vom TÜV akzeptiert. Demzufolge natürlich, auf Grund meiner Ahnungslosigkeit, auch von mir. 2 x keine Probleme beim TÜV. Dann besagter DEKRA-Prüfer, der auch nicht bemerkt hatte, dass die Modellnummer falsch ist. Aber dann sein großer Auftritt--- ihm fiel auf, dass der Motor nicht startete wenn der Seitenständer unten war, aber wenn man ihn bei laufendem Motor runterklappte, nichts passierte. Also weiter lief und darum kein Stempel. Da mir auf die Schnelle nichts anderes einfiel, habe ich einfach die Leitung für eine Zündspule darüber gelegt und es funktioniert bis jetzt einwandfrei. Gleichzeitig kam dann noch eine Hülse über die Zugfeder des Ständers, der dann den Schalter betätigt.
Die Konstruktion des Seitenständers ist nicht auf meinem Mist gewachsen und nicht gerade originalgetreu - aber es funktioniert und wurde bisher nicht bemängelt. Will ja nächste Woche zur Abnahme, wenn ich alle Kleinigkeiten beseitigt habe.

Gruß
Ingo
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