Peetteerr, Beitrag falsch positioniertSchraddelpeter hat geschrieben: ↑14.04.2019 01:41 Gibt´s auch ein Fließfett Smiley ?
Heute übrigens kein Bier, sondern Pfälzer Spätburgunder, Ingenheimer Pfaffenberg, von Thomas Schaurer
Positionslichter Gelb Zulassung
- aldi62
- .
- Beiträge: 3841
- Registriert: 02.09.2007 19:39
- Motorrad: R45 Bj.79, 860 SR 47PS
Simson SR50 Bj.87, 3,7PS
Suzuki GN250 Bj.91, 17PS - Wohnort: Leipzig Sachsen
Re: Positionslichter Gelb Zulassung
Gruß aus Leipzig
Jörg
Alle sagten:Das geht nicht.Dann kam einer,der das nicht wusste und hats gemacht.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Jörg
Alle sagten:Das geht nicht.Dann kam einer,der das nicht wusste und hats gemacht.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
- 1%er
- Dauerposter
- Beiträge: 106
- Registriert: 21.09.2018 16:29
- Motorrad: Boxerschmiede Berlin Bobber
Re: Positionslichter Gelb Zulassung
Stimmt, in der Richtlinie steht "wenn" sie im Blinker integriert sind, dann muss... und nicht, dass sie es generell sein müssen.
Allerdings löst das vermutlich noch nicht das Problem, dass es sich hier wohl um ein Fahrzeug ohne EU-Zulassung handelt, das auch keine Beleuchtungsanlage mit E-Prüfzeichen hat. Wenn ich mich richtig entsinne, gilt somit die alte deutsche Zulassung. So lange zu gelben Positionsleuchten keine ABE, TÜV-Mustergutachten oder wohlwollende Stellungnahme des KBA vorliegen, gelten eigentlich die deutschen Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs und da waren gelbe Positionslichter nun mal verboten.
Mit einem Oldtimer gleichermaßen sich auf alte Zulassungsvorschriften von Anno Tobak und neue EU-Richtlinien zu berufen, funktioniert nach Aussage von TÜV und Polizei nämlich nicht, wie ich auch schon mal feststellen durfte. Auf letztere kann sich angeblich nur berufen, wer auch ein Fahrzeug mit EU-Zulassung hat. Ob dem tatsächlich so ist, ist mir letztlich wurscht... ich würde schon aus Sicherheitsgründen keinen Meter mit richtig gelb leuchtenden Positionslichtern rumfahren, weil ich die Teile für lebensgefährlich halte.
Allerdings löst das vermutlich noch nicht das Problem, dass es sich hier wohl um ein Fahrzeug ohne EU-Zulassung handelt, das auch keine Beleuchtungsanlage mit E-Prüfzeichen hat. Wenn ich mich richtig entsinne, gilt somit die alte deutsche Zulassung. So lange zu gelben Positionsleuchten keine ABE, TÜV-Mustergutachten oder wohlwollende Stellungnahme des KBA vorliegen, gelten eigentlich die deutschen Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs und da waren gelbe Positionslichter nun mal verboten.
Mit einem Oldtimer gleichermaßen sich auf alte Zulassungsvorschriften von Anno Tobak und neue EU-Richtlinien zu berufen, funktioniert nach Aussage von TÜV und Polizei nämlich nicht, wie ich auch schon mal feststellen durfte. Auf letztere kann sich angeblich nur berufen, wer auch ein Fahrzeug mit EU-Zulassung hat. Ob dem tatsächlich so ist, ist mir letztlich wurscht... ich würde schon aus Sicherheitsgründen keinen Meter mit richtig gelb leuchtenden Positionslichtern rumfahren, weil ich die Teile für lebensgefährlich halte.
Linke Hand zum Bikergruß
Marc
Marc
- 1%er
- Dauerposter
- Beiträge: 106
- Registriert: 21.09.2018 16:29
- Motorrad: Boxerschmiede Berlin Bobber
Re: Positionslichter Gelb Zulassung
Im Getriebefließfett-Thread ist dieser bierselige Quatsch auch falsch positioniert. Schön, dass sich Moderation und auf den Schlips getretene User einig darin sind, ihr eigenes Forum zuzuspammen, wenn man nur glaubt, man könne sich damit für irgendwas revanchieren. Mir übrigens schnuppe, ist ja nicht mein Forum, das sich dermaßen albern aufführt.aldi62 hat geschrieben: ↑14.04.2019 08:53Peetteerr, Beitrag falsch positioniertSchraddelpeter hat geschrieben: ↑14.04.2019 01:41 Gibt´s auch ein Fließfett Smiley ?
Heute übrigens kein Bier, sondern Pfälzer Spätburgunder, Ingenheimer Pfaffenberg, von Thomas Schaurer
Linke Hand zum Bikergruß
Marc
Marc
- andi Q
- Kohlkönig 2023
- Beiträge: 5671
- Registriert: 13.08.2006 11:51
- Motorrad: Milka die Lila Q R100RT Bj.91
- Wohnort: 25361Krempe
- Kontaktdaten:
Re: Positionslichter Gelb Zulassung
Schraddelpeter hat geschrieben: ↑14.04.2019 01:41 Gibt´s auch ein Fließfett Smiley ?
Heute übrigens kein Bier, sondern Pfälzer Spätburgunder, Ingenheimer Pfaffenberg, von Thomas Schaurer
Gruß Andi
Wenn Menschen erbost untereinander streiten erkennt ein Kind die Situation sofort richtig:Es prüft nicht wehr recht, wehr unrecht hat, sondern flieht mit Angst und Abneigung vor solchen Menschen.
Wenn Menschen erbost untereinander streiten erkennt ein Kind die Situation sofort richtig:Es prüft nicht wehr recht, wehr unrecht hat, sondern flieht mit Angst und Abneigung vor solchen Menschen.
-
- Newbee
- Beiträge: 7
- Registriert: 24.02.2019 20:59
- Motorrad: BMW R45 bj. '78
Re: Positionslichter Gelb Zulassung
Also,
ich war grad beim TÜV. Von den TÜV-Prüfern die eben vor Ort gewesen sind hätten mich 3 von 4 durchkommen lassen. Nach einigem Nachforschen herrschte dann doch große Unwissenheit, weil:
Die StVZO bezieht sich in ihren Vorschriften zur Beleuchtung eben nicht auf die UN/ECE 53 sondern auf die 48 (laut Internet). Dort steht zu Tagfahrleuchten, dass sie die Farbe weiß haben müssen und alles andere, was wir bereits wussten.
Das bedeutet zu meinem jetzigen Wissensstand sind meine Leuten unzulässig. Wie bekommt aber Honda den ganzen Spaß zugelassen? Das wussten auch die TÜV-Prüfer nicht. Aber so einfach gebe ich mich nicht geschlagen
Habe morgen nocheinmal einen Termin beim TÜV gemacht und werde dort nochmal mit dem ausgedruckten Material in Ruhe Fragen, heute war das leider zwischen Tür und Angel.
Ich melde mich wieder mit neuen Infos, hoffentlich
EDIT:
Diese Lichter sind wohl an Fahrzeugen, die nach StVZO zugelassen sind, verboten. Dort darf es nur ein Tagfahrlicht, weis, mittig geben (alles kann, nichts muss). Fahrzeuge die jedoch nach ECE zugelassen sind, dürfen diese Lampen haben. Auch genau in der Weise. ECE-Zulassung gilt wohl für Fahrzeuge ab 2009, da waren die Leute beim TÜV sich aber auch nicht ganz sicher.
Lange Rede, viel zu viel Zeit verschwendet. Lampen müssen leider ab. Ist für mich leider nicht klar, warum neue Fahrzeuge diesen zusätzlichen Schwung an Sicherheit haben dürfen aber alte Fahrzeuge nicht...Deutschland
Beste Grüße
ich war grad beim TÜV. Von den TÜV-Prüfern die eben vor Ort gewesen sind hätten mich 3 von 4 durchkommen lassen. Nach einigem Nachforschen herrschte dann doch große Unwissenheit, weil:
Die StVZO bezieht sich in ihren Vorschriften zur Beleuchtung eben nicht auf die UN/ECE 53 sondern auf die 48 (laut Internet). Dort steht zu Tagfahrleuchten, dass sie die Farbe weiß haben müssen und alles andere, was wir bereits wussten.
Das bedeutet zu meinem jetzigen Wissensstand sind meine Leuten unzulässig. Wie bekommt aber Honda den ganzen Spaß zugelassen? Das wussten auch die TÜV-Prüfer nicht. Aber so einfach gebe ich mich nicht geschlagen
Habe morgen nocheinmal einen Termin beim TÜV gemacht und werde dort nochmal mit dem ausgedruckten Material in Ruhe Fragen, heute war das leider zwischen Tür und Angel.
Ich melde mich wieder mit neuen Infos, hoffentlich
EDIT:
Diese Lichter sind wohl an Fahrzeugen, die nach StVZO zugelassen sind, verboten. Dort darf es nur ein Tagfahrlicht, weis, mittig geben (alles kann, nichts muss). Fahrzeuge die jedoch nach ECE zugelassen sind, dürfen diese Lampen haben. Auch genau in der Weise. ECE-Zulassung gilt wohl für Fahrzeuge ab 2009, da waren die Leute beim TÜV sich aber auch nicht ganz sicher.
Lange Rede, viel zu viel Zeit verschwendet. Lampen müssen leider ab. Ist für mich leider nicht klar, warum neue Fahrzeuge diesen zusätzlichen Schwung an Sicherheit haben dürfen aber alte Fahrzeuge nicht...Deutschland
Beste Grüße