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Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 01.03.2016 21:02
von FrankR80GS
Hallo allerseits,

wie hierbeschrieben, ist die zuständige Behörde im Moment im Unklaren darüber, wie denn nun die korrekte Steuer für meine R80GS zu berechnen sei. Eine Rückfrage ergab, dass der Zoll in den letzten 2 Jahren jeweils 58,00€ angesetzt hat, was mit dem Steuerechner des Bundesfinanzministeriums übereinstimmt. Nachträglich wurde aber festgestellt, dass der ursprüngliche Steuerbescheid meines ehemals zuständigen Finanzamts auf 58,80€ lautete. Dieser Steuersatz lässt sich zwar mit dem Steuerechner des Bundesfinanzministeriums gar nicht berechnen, aber sei's drum.

Der Zoll meint, ich schulde Wolle Schäuble noch 1,60€ für die vergangenen Jahre und zukünftig wieder 58,80€ jährlich. Also haben sie aktuell 60,40€ abgebucht.

Umfrage:
Wieviel wird bei Euch für eine BMW mit 800ccm (785ccm lt Fahzeugschein) berechnet?

a.) 58,00€
b.) 58,80€
c.) anderer Betrag

Danke für Eure Mühe.

Die Berechnungsgrundlage findet ihr hier.

/Frank

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 01.03.2016 22:20
von Kuhminator
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. § 9 Absatz 1 Nr 1 KraftStG bestimmt, dass für Krafträder, die durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, für je 25 Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon 1,84 EUR per annum fällig werden. So und jetzt dürfen die Freunde der math.-nat. Fakultäten mal anfangen zu rechnen. Wie oft passt denn die 25 in die 785? 31 mal glatt, das macht also 31 x 1,84€ = 57,04€. Jetzt aber: 31 x 25 = 775, tja also nochmal 10 ccm mehr und dafür werden nach dem Gesetzestext nochmal 1,84€ fällig. 57,04 + 1,84 machen nach Adam Riese und Eva Zwerg genau 58,88€. Da scheinen die Herrschaften sich doch glatt nochmal um 8 Cent verrechnet zu haben, wenn die nur 58,80€ haben wollen... ts ts ts. :mrgreen:

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 01.03.2016 22:54
von FrankR80GS
Kuhminator hat geschrieben:Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. ....genau 58,88€. Da scheinen die Herrschaften sich doch glatt nochmal um 8 Cent verrechnet zu haben, wenn die nur 58,80€ haben wollen.
Darauf bin ich auch gekommen. Aber das Finanzministerium ist noch großzügiger:
Kfz-Steuer_800ccm.jpg
/Frank

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 04.03.2016 09:04
von Wilfried
Hallo Frank,

hast Du denn mal mit dem freundlichen Sachbearbeiter gesprochen? Einer muss ja die Nachzahlung ausgelöst haben. Auf die Erklärung bin ich ja mal gespannt.

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 04.03.2016 12:49
von Werner Paul
Kuhminator hat geschrieben:Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Da scheinen die Herrschaften sich doch glatt nochmal um 8 Cent verrechnet zu haben, wenn die nur 58,80€ haben wollen... ts ts ts. :mrgreen:
Hallo.

§ 11 Abs. 5: "Die zu entrichtende Steuer ist in den Fällen der Absätze 1 bis 4 auf volle Euro nach unten abzurunden."

Wie bereits in dem anderen Beitrag: Rechtsmittelbelehrung - Widerspruch - Frist beachten

We

Gerade noch mal die letzte Änderung von Juni 2015 geschaut: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... bl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl115s0901.pdf%27]__1457092727707
Zitat oben passt.

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 04.03.2016 20:37
von Kuhminator
Hallo Werner,
einwandfrei! Das lässt keine Fragen offen. Alte Repetitorenweisheit: immer einen § (oder hier zwei) weiterlesen... :mrgreen: :mrgreen:

Ich hasse Steuerrecht! :?

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 04.03.2016 23:32
von FrankR80GS
Wilfried hat geschrieben:Hallo Frank,

hast Du denn mal mit dem freundlichen Sachbearbeiter gesprochen? Einer muss ja die Nachzahlung ausgelöst haben. Auf die Erklärung bin ich ja mal gespannt.
Hallo Wilfried, ja, ich habe sehr schnell und außergewöhnlich umfassend Antwort auf meine Fragen bekommen. Der Zoll hat im Rahmen der "Zuständigkeitsmigration" einen anderen Steuersatz berechnet als im ursprünglichen Steuerbescheid berechnet war. Jetzt ist dem Zoll aufgefallen, dass er für zwei Jahre zu wenig Steuer eingetrieben hat. Daher werden jetzt 2 x 0,80€ nacherhoben. Rechnerisch ist das sicher korrekt, formal aber aus zwei Gründen falsch:

1.) Die Behörde hätte mich zunächst über die aufgelaufene Steuerschuld informieren müssen.
2.) Über vom Zoll fälschlich abgebuchten zu geringen Steuersatz hätte ein neuer Steuerbescheid ergehen müssen.

Daher werde ich der Abbuchung widersprechen - allein um dem Haufen vorzuführen, wie unorganisiert das alles läuft. Noch immer berechnet der Steuerrechner der Bundesfinanzministeriums die Kfz-Steuer zu meinen Gunsten. Schlimmer als in jeder Bananenrepublik.

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 04.03.2016 23:57
von Kuhminator
Frank,
das ist auch rechnerisch nicht korrekt, siehe die lichtvollen Anmerkungen von Werner. Die Anordnung des § 11 Abs. 5 KraftStG läßt keine Abweichung zu. 58€ ist daher der rechtlich und damit auch rechnerisch korrekte Betrag, nämlich 58,88€ auf volle Euro abgerundet... die haben schlicht und ergreifend falsch abgerundet :lol:

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 05.03.2016 00:26
von Werner Paul
Wenn mit "der Abbuchung widersprechen" das Lastschrift widersprechen gemeint ist wird, da keine Teilbeträge widerrufen werden können, davon abgeraten.

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 05.03.2016 00:39
von FrankR80GS
Werner Paul hat geschrieben:Wenn mit "der Abbuchung widersprechen" das Lastschrift widersprechen gemeint ist wird, da keine Teilbeträge widerrufen werden können, davon abgeraten.
Danke für die rechtliche Klärung, Werner. Ich widerspreche der gesamten Abbuchung und fordere die Behörde zu einer formal korrekten Klärung und neuer Abrechnung auf. Meines Erachtens darf auch eine Behörde keine höheren Beträge verfügen als in der Lastschriftermächtigung zugestanden. Die lautet auf maximal 58,80€.

/Frank

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 05.03.2016 03:47
von Wilfried
FrankR80GS hat geschrieben:
Daher werde ich der Abbuchung widersprechen - allein um dem Haufen vorzuführen, wie unorganisiert das alles läuft. Noch immer berechnet der Steuerrechner der Bundesfinanzministeriums die Kfz-Steuer zu meinen Gunsten. Schlimmer als in jeder Bananenrepublik.
Hallo Frank,

Du machst jetzt wegen 1,60 ein Fass auf? Das halte ich für Bananenrepublik, Fakt ist doch das du eine Steuerschuld hast, dir der Staat 1,60 Kredit gewährt hat und die den Irrtum nach 2 Jahren bemerkt haben. Und du setzt dann noch einen drauf? Kein Wunder das ich nie einen beim FA bekomme wenn die sich mit so einem Korintenkacker beschäftigen müssen :eek: :D Unfassbar :evil:

Re: Kfz-Steuer für 800ccm

Verfasst: 05.03.2016 08:08
von FrankR80GS
Wilfried hat geschrieben:...Fakt ist doch das du eine Steuerschuld hast, dir der Staat 1,60 Kredit gewährt hat und die den Irrtum nach 2 Jahren bemerkt haben. Und du setzt dann noch einen drauf? Kein Wunder das ich nie einen beim FA bekomme wenn die sich mit so einem Korintenkacker beschäftigen müssen :eek: :D Unfassbar :evil:
Ganz ruhig, Wilfried. Wenn Du oben richtig nachliest, siehst Du, dass das Finanzamt im Unrecht ist. Die haben falsch gerundet. Der Zoll hat zunächst zwei Jahre richtig gearbeitet und will jetzt wieder so arbeiten wie zuvor das FA.

Was dich scheinbar stört ist nur ein Nebenaspekt, der dem Amt aber immer sehr wichtig ist.

Solange ich mich mit dem Zoll kloppe, hast Du 'ne gute Chance beim FA anzurufen. Also mach hin... :)

/Frank

Ich mache hier zu, der Fall ist geklärt.
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